Natur- und Landschaftsschutz

inhärenter Bestandteil der Jagd

– Überblick

Jagd ist praktizierter Naturschutz

Deer Nature“ von Ian Livesey/ CC0 1.0

Ausweisung von Schutzgebieten reicht nicht

Naturschutz wurde lange Zeit als administrativer Akt durch Ausweisung von Landschatzschutzgebieten verstanden. Inzwischen ist erkannt, dass lokale Schutzgebiete wichtige Reservatsflächen für Tiere und Pflanzen bieten, aufgrund ihrer Verinselung ohne Vernetzung jedoch eine weitreichende Entfaltung und Entwicklung der Artenvielfalt allein nicht gewährleisten können. Nicht wenige Naturschützer fordern deshalb die massive Ausweitung von Schutzgebieten bis hin zum flächendeckenden Naturschutz. Eine derart weitreichende Reduzierung der Landschaftsnutzung auf Naturschutz erzeugt zwangsläufig Konflikte mit berechtigten und notwendigen anderen Nutzungsarten durch Eigentümer, wie Landwirten, Waldbesitzern und Fischern. Selbst Natur-„nutzer“ wie Erholungssuchende, Sportler und Anrainer wären flächendeckend eingeschränkt. Umfassende Schutzziele können nur durch Kooperation und Interessensausgleich der Beteiligten und Betroffenen erzielt werden.

Jägervereinigungen sind Naturzschutzvereinigungen

Jäger nehmen dabei eine herausragende Rolle ein: Sie stehen in ihren Revieren in intensivem Kontakt zu den Naturräumen, bemerken Veränderungen frühzeitig und ergreifen in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Behörden und Verbänden Maßnahmen zum Erhalt der Naturräume.

Nicht ohne Grund sind viele Jagdverbände zugleich auch anerkannte Naturschutzvereinigungen. Genau wieder „Naturschutzbund Deutschland“ (NABU) oder die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe“ ist auch der „Deutsche Jagdverband“ mit seinen Landes- und Kreisverbänden eine vom Bund anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung – mittelbar damit auch der Hegering Hattingen.

Jäger schützen die Natur

Als Jäger unterstützen wir den Naturschutz auf ganz praktische Art, sogar in der Regel auf eigene Kosten:

  • Schaffung von Ruhezonen für das Wild
  • Bewahrung von Dickungen als Rückzugsorte, Äsungs- und Deckungsflächen
  • Ackerrandzonen und Hecken zur Biotopvernetzung
  • Wildäcker, Gebüsche, Kräuter- und Blütenpflanzen als Lebensraum für viel bedrohte Insektenarten

Initiativen der Jäger

Als Hegering sehen wir uns in jagdlicher Tradition zur Förderung des Umwelt- und Naturschutzes verpflichtet. Nachhaltige Jagd ist nur denkbar, wenn die natürlichen Bedingungen für einen ausbalancierten Wildbestand gewahrt und verbessert werden.

Wildschäden, wie Verbiss an jungen Trieben, Abschälen der Rinde oder Fraßschäden müssen verhindert oder wenigstens gemindert werden. Die Förderung eines gesunden Tierbestandes durch Hege mit der Waffe dient nicht zuletzt der Verhinderung oder Eindämmung von Wildseuchen.     

Die moderne Technik eröffnet bspw. neue Möglichkeiten für die noch zielgerichtetere Rettung von Rehkitzen vor den Mähwerken bei der Wiesenmaht. Auch der Hegering Hattingen beabsichtigt den Aufbau einer eigenen Drohnen- „flotte“ für die Kitzrettung. Wir beabsichtigen dazu eine enge Kooperation mit Partnern wie den Kitzrettern in Hattingen zusammenarbeiten.

Wir als Hegering sind dem Lernort Natur sehr verpflichtet und stehen mit Rat, Tat und Informationen bei Veranstaltungen, Schulen und Kindergärten gerne und überzeugt zur Verfügung.

Es gibt auch noch weitere Bereiche, in denen wir uns einbringen wollen, wie zum Beispiel in den Erhalt des Naturlehrpfades oder auch bei der Krötenrettung.

Als Jäger treten wir für einen rücksichts- und respektvollen Umgang mit Tieren und Pflanzen in der Natur. Wer die Natur und die Jagd liebt, setzt sich auch für deren Erhalt und Schutz ein.

Lernort Natur

Eine besondere Initiative der Jägerinnen und Jäger des Kreisjägerschaft Ennepe-Ruhr findet auch unsere Unterstützung: der Lernort Natur

Tatkräftig helfen unser Hegeringmitglieder mit, die Rollende Waldschule zu betreuen und insbesondere Kindern eine fassbare Vorstellung von Wildtieren und Natur zu vermitteln.

besondere Hinweise

Landschafts- und Naturschutz kann jeder mit seinem Verhalten praktizieren

1. Hunde in Feld und Wald

Wie Hundehalter ihre Hunde zu führen haben, unterliegt auch den ordnungsrechtlichen Festlegungen der Kommunen.
Die Stadt Hattingen hat sehr strikte Vorgaben für Hundehalter.

Im Wald dürfen Hunde nur auf den Wegen ohne Leine laufen, in Naturschutzgebieten nur angeleint auf den Wegen. Die Hunde dürfen auch hier angeleint nicht den Weg verlassen. Hunde dürfen <…> keine Gefahren, z.B. Rehkitze o.ä. auf- stöbern, verursachen. Hier ist eine besondere Sorgfalt zu beachten.

Damit wir dem Landesforstgesetz entsprochen:

Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

Die Erlaubnis, Hunde unangeleint laufen zu lassen, setzt bei allen Hunden zwingend voraus, das Hunde einwandfrei auch und gerade in Stresssituationen abrufbar sind und auf das erste Rückrufkommande zum Hundehalter zurückkehren.

Wenn das nicht unter allen Umständen sicher ist, dürfen Hunde nicht frei laufen.

Besonders gefordert sind Halter von „großen Hunden“ mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg. Das Landeshundegesetz schreibt vor:

Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

Und ja, auch Waldwege sind öffentliche Wege.

2. Landschaftzschutzgebiete im Landkreis Ennepe-Ruhr | insb. Raum Hattingen

Der Landkreis Ennepe-Ruhr hat eine Liste mit hiesigen LSG veröffentlicht. Auf einer Karte erschließen sich die LSG räumlich besser: OSM | WikiMap

Für den Raum Hattingen sind folgende LSG zu beachten:

LSG Ruhraue Hattingen LSG Ruhraue – Hattingen Hattingen 555554358 Position
LSG Niederwenigern Hattingen 555554359 Position
LSG Baak Hattingen 555554392 Position
LSG Ruhrhänge Welper/Katzenstein Hattingen 555554393 Position
LSG Ludwigstal Hattingen 555554394 Position
LSG Fuchsloch Hattingen 555554395 Position
LSG Blankenstein LSG Blankenstein Hattingen 555554396 Position
LSG Isenberg/Schulenberg/Bredenscheid/Beul LSG Isenberg/Schulenberg/­Bredenscheid/­Beul Hattingen 555554696 Position
LSG Felderbachtal/Paasbachtal/Deilbachtal LSG Felderbachtal/Paasbachtal/­Deilbachtal Hattingen
Sprockhövel
555554695 Position
LSG Niederbredenscheid/Elfringhausen LSG Niederbredenscheid/Elfringhausen Hattingen
Sprockhövel
555554697 Position
LSG Holthausen/Niedersprockhövel-Nord LSG Holthausen/Niedersprockhövel-Nord Hattingen
Sprockhövel
555554716 Position
LSG Stüter/Sprockhövel/Hiddinghausen LSG Stüter/Sprockhövel/Hiddinghausen Hattingen
Sprockhövel
555554719 Position

 

3. Setzzeiten beachten

Der Nachwuchs des Wildes mit jährlichem Fortpflanzungszyklus erblickt meistens im Frühjahr das Licht der Welt. Daher sind insbesondere die Monate Mai und Juni Zeiten, in denen die Jung – und Muttertiere besonderen Schutz benötigen. Dieser Schutz umfasst auch die Vermeidung von Beunruhigung zu allen Tageszeiten, um stressige und kraftraubende Fluchtreaktionen zu vermeiden, zu denen der Nachwuchs noch kaum in der Lage ist.
Zum Absetzen des Nachwuchses und zur Aufzucht zieht sich das Wild in die Dickungen des Waldes (Büsche, Unterholtz, Gestrüpp) zurück oder versteckt den Nachwuchs in hohem Gras. Dort darf auf keinen Fall durch freilaufende, streunende oder gar ihrem Jagdtrieb folgende Hunde aufgestöbert werden.
Auch Sportler, Kindergruppen oder Naturkundler sollten den Tieren ihren Rückzugsraum nicht streitig machen.

Lasst uns zusammenarbeiten